Das Landgericht München hat über unseren Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung des Mietwagenriesen Sixt entschieden. Das Urteil des Landgerichts fiel zu unseren Ungunsten aus. So dürfen wir Euch weiterhin nicht mit dem im April geschalteten Preisvergleich transparent informieren, um so die Preisvorteile von tamyca gegenüber der klassischen Autovermietung auf unserer Website zu zeigen.
Im April 2012 hatte Sixt uns wegen eines Preisvergleichs abgemahnt, den wir auf unserer Startseite platziert hatten. In dem Preisvergleich hatten wir die Preise der tamyca-Fahrzeuge mit denen von Sixt verglichen. Dass dabei auf den ersten Blick klar wurde, dass privates Carsharing mit tamyca teilweise bis zu 60% günstiger ist als das Mieten eines ähnlichen Fahrzeuges bei Sixt, schien „Deutschlands Autovermietung Nr. 1“ nicht zu gefallen. Unseren Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung hat das Gericht nicht anerkannt, obwohl wir die in der Verfügung genannten Punkte widerlegen konnten. Das Gericht sieht ein generelles Problem in der Vergleichbarkeit beider Angebote, so habe Sixt ein Deutschlandweites Stationsnetz und biete eine Verfügbarkeitsgarantie. Aus diesem Grund dürfen wir die Preise unserer Anbieter auch in Zukunft nicht mit den Sixt-Preisen vergleichen.
Unserer Ansicht nach ist das Urteil nicht nur für uns ungünstig, sondern für alle Startups und Unternehmen im Bereich des gemeinschaftlichen Konsums. Das Urteil hinterlässt unserer Ansicht nach den Eindruck, als habe die Old Economy noch nicht verstanden, dass neue peer-to-peer-Produkte und –Dienstleistungen, wie wir von tamyca sie anbieten, die alten Produkte ersetzen können und damit vom Verbraucher als etwas Vergleichbares wahrgenommen werden.
Der rechtliche Schritt von Sixt ist unserer Meinung nach der Versuch, sich die schnell wachsende innovative Carsharing-Konkurrenz fern zu halten. Traditionelle Autovermieter fühlen sich durch unser innovatives Mobilitätskonzept wohl bedroht.
Schließlich bekommen Mietwagenfirmen wie Sixt immer mehr Konkurrenz: Laut einer Studie von Frost & Sullivan, die in diesem Monat erscheint, werden die Nutzerzahlen des privaten Carsharings bis 2020 jährlich um 30% wachsen. Bis 2020 sollen in Europa rund 750.000 Menschen Autos von privat zu privat mieten. Deutschland ist dabei der P2P-Carsharing Markt, der am schnellsten wächst.
Es ist zwar schade, dass das Landgericht München sich für Sixt und gegen uns entschieden hat, allerdings zeigt uns der rechtliche Schritt von Sixt, dass man uns als Konkurrenz wahrnimmt und fürchtet. Schade nur, dass bei der Verteidigung gegen neue Ideen so schnell zur juristischen Keule gegriffen wird, anstatt den Dialog zu suchen.
Mehr Infos gibt es auch auf SPIEGEL ONLINE.
Wir bedanken uns bei Euch für Eure Unterstützung, vor allem in Form von Mails, die uns während des Rechtsstreits zahlreich erreicht und aufgemuntert haben!
Viele Grüße,
Euer tamyca-Team