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Post von SIXT – tamyca wird abgemahnt

*** STATUSUPDATE ***

04.06.2012, 11:54 Uhr: Wir haben nun einen Terminvorschlag für die Gerichtsverhandlung erhalten - Voraussichtlich Mitte Juli wird unser Fall vor dem Landgericht München verhandelt. Nun warten wir noch auf eine Bestätigung des Termins von SIXT. Dann heißt es: Daumen drücken.

14.05.2012, 16:04 Uhr: SIXT wird ungeduldig - Per Mail trudelt eine Aufforderung ein, doch bitte endlich zu reagieren. Währenddessen wird unsere Widerspruchsbegründung hoffentlich schon auf den Schreibtischen am Landgericht München beackert.

10.05.2012, 14.37 Uhr: Wir haben uns direkt entschlossen, nicht nachzugeben und gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einzulegen. Unseres Erachtens sind die von SIXT angebrachten Vorwürfe nicht haltbar und deshalb haben wir einige Nächte damit verbracht, alle Punkte detailliert zu widerlegen. In diesem Moment ist unsere Widerspruchsbegründung unterwegs zum Landgericht München und wir sind gespannt, wie die Sachlage dort nun bewertet wird.

24.04.2012, 10:16 Uhr: Nachdem wir in den letzten Tagen die Unterlagen gesichtet haben, müssen wir nun Stellung beziehen. Einige Begründungen haben uns sehr gewundert - allerdings heißt es auch jetzt wieder: Abwarten. Wir informieren Euch, sobald es Neuigkeiten gibt.

19.04.2012, 18:30 Uhr: Aufgrund einer einstweiligen Verfügung dürfen wir den Preisvergleich auf unserer Startseite bis auf Weiteres nicht mehr verwenden. Uns liegen mittlerweile alle Unterlagen und Anhänge vor. Nun kämpfen wir uns tapfer durch die seitenlangen Ausführungen.

15.04.2012, 17.00 Uhr: Wir sahen uns gezwungen die Darstellung in unserem Blog zu kürzen. Sobald alle Unterlagen vorliegen werden wir wieder ausführlich berichten.

13.04.2012, 11:56 Uhr: Derzeit können wir euch noch keine neuen Informationen geben, da uns noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Wir halten euch aber auf dem Laufenden. 

12.04.12, 17:20 Uhr: Aufgrund aktueller Ereignisse mussten wir den Preisvergleich von unserer Website entfernen. Nähere Informationen folgen in Kürze. 

12.04.12, 10.00 Uhr: Wir haben schriftlich auf die Abmahnung reagiert und Stellung bezogen. Wir können den Argumenten von SIXT nicht folgen und lassen den Preisvergleich auf unserer Startseite (www.tamyca.de) daher online.

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356,98 € bei SIXT - 85,46 € bei tamyca - mit solchen Preisvergleichen werben wir seit März auf unserer Website und haben prompt eine Abmahnung von SIXT kassiert.

tamyca-Headquarter, 03.04.2012, 9.30 Uhr: Als an diesem Morgen der Postbote seinen alltäglichen Besuch bei uns erledigte, ahnten wir noch nicht, welche Überraschung in einem relativ dicken, aber unscheinbaren Umschlag auf uns wartete. Die morgendliche Müdigkeit legte sich bei jedem von uns, als wir das in dem besagten Umschlag ca. 20-seitige Dokument vor Augen hatten. Bei dem Dokument handelte es sich um eine Abmahnung der Anwälte von SIXT – mit der Bitte um Unterlassung des Preisvergleiches auf unserer Startseite.

Die Tatsache, dass wir auf unserer Website www.tamyca.de seit dem 13. März 2012 mit schlagenden (Preis-)Argumenten für unsere Angebote werben und unsere Preise mit denen von SIXT vergleichen, scheint „Deutschlands Autovermietung Nr. 1“ wohl gar nicht zu gefallen. Unser Vergleich zeigt nämlich deutlich, dass tamyca eine interessante Alternative zu klassischen Autovermietungen wie SIXT ist - vor allem wenn es darum geht, einfach nur günstig ein Auto ganz in der Nähe zu mieten.

tamyca Startseite am 10.04.2012

Obwohl SIXT uns mit dieser Abmahnung richtig ins Schwitzen bringt, fragen wir uns, ob dies wirklich nötig war. Fürchtet sich der internationale Mega-Konzern jetzt tatsächlich vor der Konkurrenz durch unser kleines Carsharing-Startup?

Um gegen uns vorgehen zu können, haben die Anwälte von SIXT keine Mühen gescheut und jedes Detail unserer Website unter die Lupe genommen. SIXT beanstandet hauptsächlich, dass die von uns auf der Startseite verglichenen Angebote „generell nicht vergleichbar“ wären. Gründe für diese anscheinende „Nicht-Vergleichbarkeit“ hat SIXT in seiner Abmahnung viele aufgeführt – 20 Seiten, inklusive Screenshots unserer eigenen Seite, die offenbar fein säuberlich ausgedruckt und wieder eingescannt wurden.

So beanstandet SIXT unter anderem, dass ein Vergleich der Fahrzeuge aufgrund unterschiedlicher Standards und Verfügbarkeiten nicht rechtens wäre. Laut SIXT wird auf unserer Website nicht klar, dass unser Angebot nicht für die jeweils gleichen Standorte wie die des SIXT-Angebots gilt. Natürlich befinden sich die Angebote unserer Nutzer in den verschiedenen Kategorien nicht alle exakt in der Nähe einer Sixt Station. Dem Nutzer unserer Seite ist vollkommen klar, dass die Fahrzeuge auf unserer Plattform an verschiedenen Orten stehen und abhängig davon auch mit unterschiedlichen Preisen von den jeweiligen Besitzern ausgezeichnet sein können. Ähnlich verhält es sich ebenfalls mit den Preisen von Sixt, welche an den verschiedenen Stationen im Bundesgebiet variieren können.. Bei der Ermittlung der Sixt-Preise haben wird uns jedoch auf den Flughafen München bezogen, da dort viele der gesuchten Fahrzeuge von SIXT verfügbar waren. So war eine beispielhafte Ermittlung der Preise möglich und wir konnten Sie den beispielhaft ermittelten Preisen eines Fahrzeuges der gleichen Kategorie auf tamyca gegenüberstellen, um dem Besucher unserer Seite den teilweise enormen Preisvorteil des tamyca-Autos in der jeweiligen Fahrzeugkategorie vor Augen zu führen.

tamyca Startseite am 10.04.2012

Neben diesen beispielhaft genannten Beanstandungen geht SIXT in seiner Abmahnung an uns noch auf diverse andere Aspekte ein, die aber, unseres Erachtens nach, nicht gerechtfertigt sind. Lediglich im Hinblick auf einen Tippfehler in der Fußnote hatte SIXT recht, dieser wurde von uns aber umgehend behoben.

Wir werden euch über den weiteren Verlauf immer aktuell auf dem Laufenden halten!

Viele Grüße,

Euer tamyca-Team